Achtung!: Strahlenschildkröten ohne gültige Dokumente sind und bleiben illegal! Es ist nicht möglich zu einem späteren Zeitpunkt für diese Tiere Papiere zu beantragen. Ein illegaler Status verjährt auch nicht. Es ist streng verboten diese Tiere zu handeln oder einen Grenzübertritt mit ihnen zu machen. Bei Zuwiederhandeln drohen Beschlagnahmung und Geldbussen (eine Ausnahme bilden Strahlenschildkröten, die nachweislich vor 1973, also vor dem Washingtoner Artenschutzabkommen, in die Schweiz importiert wurden)! Unwissenheit und arglose Absichten schützt nicht vor Strafen!

Wir vermuten, dass aktuell sehr viele Strahlenschildkröten ohne Papiere in der Schweiz leben bzw. auf privater Ebene gehalten werden. Da für die Haltung von Astrochelys radiata keine zusätzliche Bewilligung notwendig ist und auch keine Meldepflicht besteht, beschränken sich die behördlichen Kontrollen weitgehend auf den Handel und Grenzübetritt. Eine artgerechte Haltung einer Strahlenschildkröte ohne Papiere ist innerhalb der Schweiz prinzipiell keine Straftat, nur bei Verdacht auf Missbrauch oder andere illegale Aktivitäten, werden die Behörden aktiv und kontrollieren auch private Bestände. Weil mit diesen Tieren nicht offiziell gezüchtet werden darf, bleiben sie meistens genetisch isoliert und von der Arterhaltung ausgeschlossen. Solange keine Amnesty für Strahlenschildkröten ohne Papiere vorgesehen ist, bleiben sie einfach auf Lebzeiten in der Schweiz blockiert.

Wir sind der Meinung, dass illegale und geschmuggelte Strahlenschildkröten nicht für ihren Status verantwortlich gemacht werden können und deshalb erst recht ein Anrecht auf ein artgerechtes Zuhause haben! Sie sind deshalb weiterhin, unabhängig vom Status ihrer Schildkröte, verantwortlich für eine optimale Unterbringung, Haltung und Pflege. Sollten Sie aus irgend welchen Gründen nicht mehr für Ihre Strahlenschildkröte sorgen können, empfhielt das BEVET auch Tiere ohne Papiere zu dokumentieren und innerhalb der Schweiz mit einem Einstellungsvertrag zu plazieren. Im Einstellungsvertrag wird der illegale Status des Tieres offengelegt und alle Parteien über die Umstände der Herkunft und unentgeltliche Abgabe innerhalb der Schweiz informiert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Tiere auch in Zukunft nicht gehandelt und auch keinen Grenzübertritt machen dürfen! Durch das Dokumentieren und die Unterschrift des vorherigen Halters, kann eine neue Besitzerschaft zumindest belegen, dass sie nicht für die Herkunft, Besorgung und den illegalen Status des Tieres verantwortlich gemacht werden kann.

Bei Unsicherheit und weiteren Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte direkt das Bundesamt für Veterinärswesen in Bern. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik Links auf dieser Homepage.