FAQ «…Ich wohne in der Schweiz und bin Besitzer*In von einer Strahlenschildkröte ohne offizielle Papiere und Herkunftsnachweis. Ich habe dieses Tier damals vor langer Zeit gekauft / geerbt / geschenkt bekommen / aus den Ferien mitgenommen. Heute weiss ich, dass dies unklug und ein grosser, strafbarer Fehler war. Leider muss ich mich nun aus privaten Gründen von meiner Strahlenschildkröte trennen. Kann ich im Nachhinein für dieses Tier Papiere bei den Behörden beantragen?»

Achtung!: Strahlenschildkröten ohne gültige Dokumente sind und bleiben illegal! Es ist nicht möglich zu einem späteren Zeitpunkt für diese Tiere Papiere zu beantragen. Ein illegaler Status verjährt auch nicht. Es ist streng verboten diese Tiere zu handeln oder einen Grenzübertritt mit ihnen zu machen. Bei Zuwiederhandeln drohen Beschlagnahmung und Geldbussen (eine Ausnahme bilden Strahlenschildkröten,