Export/Import von CITES Papieren

Astrochelys radiata wird im Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang I aufgeführt und gilt als stark bedrohte Tierart. Sowohl die Entnahme aus freier Wildbahn (Wildfänge) als auch der Handel mit lebenden und toten Exemplaren und deren Erzeugnisse ist streng verboten. Der eingeschränkte Handel und Grenzübertritt von Nachzuchten wird durch das internationale CITES Abkommen geregelt.

Unsere private Zucht verfügt über alle notwendigen Provenienzen, deshalb ist ein Export von Nachzuchten ins Ausland möglich. Da die Schweiz aber nicht zur Europäischen Union gehört, ist das Beantragen und das Verzollen von CITES Papieren mit etwas Aufwand verbunden. Bitte beachten Sie dazu folgenden Leitfaden:

  • Bei einem Verkauf von schweizer Nachzuchten ins Ausland müssen wir als Züchter zuerst beim Schweizerischen Bundesamt für Veterinärswesen (BVET) in Bern eine CITES Exportgenehmigung beantragen. Diese ist mit den Angaben des Käufers (Name, Adresse, Land), den CITES Angaben der Elterntiere und einer Fotodokumentation der Nachzuchten einzureichen. Kosten für Porto, Schreib- und Stempelgebühren CHF. 40.-. Die Beantragung kann bis zu 14 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Um die amtlichen Schreib- und Stempelgebühren im Voraus zu bezahlen, verlangen wir von der Käuferschaft 10% Anzahlung auf den Verkaufspreis im Voraus.

  • Mit der Schweizer Exportgenehmigung und einer Kopie der Fotodokumentation, die wir Ihnen per Post und/oder Mail zusenden, können Sie dann als Importeur*In bei den entsprechenden Landesbehörden eine CITES Einfuhrgenehmigung beantragen. Die Kosten für Porto, Schreib- und Stempelgebühren sind landesspezifisch geregelt. Folgend finden Sie eine Liste mit mit den Anschriften der zuständigen Landesbehörden.

    Deutschland: Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstrasse 110, 53179 Bonn, Telefon: 0228-8491-1311, Fax: 0228-8491-1319, E-Mail: citesma@bfn.de, www.bfn.de

    Frankreich:

    Italien:

    Österreich:

  • Nach dem Erhalt der Importgenehmigung ist dann ein Grenzübertritt Schweiz/EU möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schweizer CITES Exportgenehmigung erst am Zoll in das gelbe EU CITES Papier umgewandelt wird. Eine Verzollung der Papiere ist deshalb unumgänglich. Natürlich fällt auch noch eine Stempel- und Verzollungsgebühr gemäss Warenwert an.

  • Eine Verzollung von CITES Papieren ist nur an folgenden Hauptgrenzübergängen möglich:
    • Schweiz/Deutschland: Weil am Rhein oder Konstanz
    • Schweiz/Frankreich: Basel/Mulhouse
    • Schweiz/Italien: Chiasso
    • Schweiz/Österreich: Zollstelle Höchst

    Bitte beachten Sie unbedingt die Schalteröffnungszeiten (an Wochenenden werden z.T. keine lebenden Tiere abgefertigt)!

  • Die Verzollung als Laie selber zu machen ist möglich, jedoch sehr zeitaufwendig und zuweil auch nervenaufreibend. Wir empfehlen all jenen, die mit dem Verzollungsprozedere von CITES Papieren und Exoten nicht vertraut sind, am Zoll einen Spediteur zu beauftragen (z.B. TransGO), der kennt die entsprechenden Schalter bzw. Abläufe und schafft die Verzollung in kurzer Frist. Die Speditionskosten können direkt beim Spediteur angefragt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass wir unsere Tiere weder versenden noch ins Ausland liefern. Alle Nachzuchten müssen persönlich von der Käuferschaft in unserer Zuchtstation in Muotathal, Kanton Schwyz, Schweiz abgeholt werden. Für einen tiergerechten Transport (Transportbox etc.) ist ebenfalls die Käuferschaft verantwortlich. Einmal verkaufte und plazierte Tiere können aus seuchentechnischen Sicherheitsgründen zu keinem Zeitpunkt ersetzt, umgetauscht noch zurückgenommen werden.

Wir bitten alle ausländischen InteressentInnen sich vor einer Kaufanfrage bei den entsprechenden Landesbehörden über eine CITES Importgenehmigung und alle notwendiegen Formalitäten zu erkundigen. In einigen Ländern muss bei einem Import von Exoten auch ein Grenztierarzt anwesend sein. Beachten Sie auch die Schalteröffnungszeiten (an Wochenenden werden z.T. keine lebenden Tiere abgefertigt)!